Unsere Jugendwohngemeinschaft befindet sich in einer Vier-Raum-Wohnung und bietet Platz für maximal drei junge Menschen ab 16 Jahren. Sie leben dort in einer gemeinschaftlichen Wohngemeinschaft.
Der Übergang in ein eigenverantwortliches Leben stellt Jugendliche vor große Herausforderungen. Wenn eine angemessene Unterstützung durch Familie oder Wohngruppe nicht möglich ist, bietet die Jugendwohngemeinschaft nach §34 in Verbindung mit §41 SGB VIII eine sinnvolle Hilfe.
In der Jugendwohngemeinschaft können die jungen Menschen mit Unterstützung:
- eigene Erfahrungen sammeln und selbstwirksam handeln
- ihre Selbstständigkeit weiterentwickeln
- den Alltag selbstständig organisieren
- ihre Integration in Schule und Beruf vorantreiben
- Erfahrungen im Umgang mit Behörden und Ämtern sammeln
- den Schritt in den eigenen Wohnraum vorbereiten
Die Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal in Form einer Teilzeitbetreuung, die von Montag bis Sonntag tagsüber verfügbar ist. Ziel der Betreuung ist es, den jungen Menschen zu helfen, ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen.