Jugendwohngemeinschaft

Unsere Jugendwohngemeinschaft befindet sich in einer Vier-Raum-Wohnung und ist für maximal 3 junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr geeignet. Die jungen Menschen praktizieren das Zusammenleben in Form einer Wohngemeinschaft.

Der Übergang in ein eigenverantwortliches Leben stellt Jugendliche vor große Herausforderungen.

Wenn junge Menschen weder von ihrer Familie, noch von einer Wohngruppe in diesem Übergang angemessen begleitet und unterstützt werden können, ist die Jugendwohngemeinschaft eine sinnvolle Hilfe nach §34 in Verbindung mit §41 SGB VIII.

In der Jugendwohngemeinschaft lernen die jungen Menschen unter Anleitung

  • ihre Selbstständigkeit weiter auszubauen
  • eigene Erfahrungen zu sammeln und auch an ihre Grenzen zu stoßen
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung bei Geschäften des täglichen Lebens, zur Integration in Schule und Berufsleben, im Umgang mit Behörden und Ämtern um den Grad der Selbstständigkeit zu erreichen, der es ihm ermöglicht, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen
  • Begleitung und Unterstützung in den eigenen Wohnraum

Die Begleitung erfolgt mit pädagogischem Fachpersonal in Form einer Teilzeitbetreuung, tagsüber von Montag bis Sonntag.

Die jungen Menschen erfahren pädagogische Begleitung und Unterstützung mit dem Ziel ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben zu führen.