Details zur Einrichtung

Im Zuge der Umwandlung der generalistischen Pflegeausbildung wurde im Jahr 2020 aus unserer AWO Altenpflegeschule die AWO Pflegeschule.

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Der Einstieg in laufende Bildungsmaßnahmen der generalistischen Pflegeausbildung ist auf Anfrage/Prüfung der Voraussetzungen (verkürzte Ausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung in Vollzeit), möglich.

Ausbildung Pflegefachfrau/-mann
  • beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres
  • staatlich anerkannte Ausbildung (Pflegeberufegesetz)
  • die Ausbildung ist als Erstausbildung sowie als Umschulung (voraussichtlich zum 1. Oktober 2024) möglich

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist seit Januar 2020 bundeseinheitlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind:

  • das Pflegeberufegesetz (PflBG)
  • die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV)
  • Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG

Die Ausbildung erfolgt in der Pflegeschule des AWO Bildungszentrum und in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unserer Kooperationspartner*innen. Der Unterricht und auch die Praxisbegleitung erfolgen mittels unseres pädagogischen Fachpersonals, nach schulinternem Curriculum.

Informationen zur Ausbildung

Zielgruppe

  • Erstauszubildende
  • beruflich Neuorientierte

Dauer der Ausbildung

  • 3 Jahre Vollzeit, jeweils zum 1. Oktober

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Oktober jeden Jahres und dauert genau 3 Jahre.

Bewerber für diese Ausbildung bewerben sich bitte direkt in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung, ab April jeden Jahres.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt

  • ein schulischer und ein praktischer Bereich, die aufeinander abgestimmt werden
  • praktische Ausbildung 2500 h Unterricht Theorie/Praxis 2100 h
  • gesamte Ausbildung 4600 h
  • die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Pflegeschule
  • die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernehmen die Träger stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, welche mit der Pflegeschule kooperieren

Zulassungsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung
  • persönliche Eignung (erweitertes Führungszeugnis)
  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (10 Jahre allgemeine Schulbildung) oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
  • Wir empfehlen einen Nachweis über ein mindestens 2-wöchiges Praktikum in einer Einrichtung, in welcher pflegebedürftige Menschen betreut werden

Die Praxiseinrichtungen entscheiden in der Regel mit der Pflegeschule gemeinsam über die Aufnahme in diese Ausbildung. Bei Eignung erhalten Sie von der praktischen Ausbildungseinrichtung einen Ausbildungsvertrag.

Kosten

  • Schulkosten werden nicht erhoben, die Ausbildung wird staatlich gefördert. Sie erhalten durch die Praxiseinrichtung monatlich eine Ausbildungsvergütung.