Details zur Einrichtung
„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche!“ Franz von Assisi

Wir sind eine staatlich anerkannte geeignete Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 3 AGInsO Bbg.

Wann in die Beratung

  • wenn Sie sich als Privatperson verschuldet haben
  • oder als ehemaliger Selbständiger weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben
  • wenn Sie nicht in der Lage sind, weder aus Ihrem Vermögen, noch aus Ihrem laufenden Einkommen Ihre Schulden zu bezahlen
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
  • wenn Sie eine P-Kontobescheinigung benötigen

Was Sie von uns in der Beratung erwarten können

  • die persönliche und finanzielle Situation wird erfasst
  • wir erstellen eine Forderungsübersicht aller Gläubiger
  • wir schreiben einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger und vertreten sie im außergerichtlichen Verfahren
  • wenn der Plan abgelehnt wird, erhalten Sie die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305a Abs. 1 Nr. 1 InsO), diese Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens
  • wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Insolvenzantrages

Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie

  • im Land Brandenburg wohnen

Die Beratung ist für Sie kostenlos und streng vertraulich.