Details zur Einrichtung

Zielgruppen der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind Familien oder Alleinerziehende, die aufgrund der persönlichen Lebensgeschichte bei der Bewältigung ihres Alltages, insbesondere bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder, Unterstützung benötigen.

Unsere Leistungen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet mit den Familien in ihrem sozialen Umfeld und mit deren Beziehungen nach außen. Die Hilfe bezieht sich auf die gesamte Familie und soll durch intensive Betreuung, Beratung und Begleitung Orientierungshilfe geben.

Unsere Ziele

Ziel der Familienhilfe ist es, die Familie so zu stabilisieren, dass sie in die Lage versetzt wird, Versorgung und Erziehung angemessen zu gewährleisten. Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe insgesamt ist, das Selbsthilfepotential der Familie zu aktivieren und zu mobilisieren. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Tätigkeit der Familienhilfe:

  • Beratung und Bewältigung von Krisen und Konflikten in der Partnerschaft
  • Hilfe bei der Klärung der Familiensituation mit dem Ziel der Verbesserung der Beziehungen untereinander
  • Anleitung zur wirtschaftlichen und gesundheitsbewussten Haushalts- und Lebensführung
  • Motivation und Anleitung zur sinnvollen und aktiven Freizeitgestaltung
  • Hilfe bei der Regulierung wirtschaftlicher Notlagen, im Rahmen der Entschuldung
  • Mithilfe zur Verbesserung einer unzureichenden Wohnsituation
  • Hilfestellung bei Kontakten zu Institutionen und Ämtern
  • Entwicklung familienübergreifender Angebote

Antragstellung

Um eine Sozialpädagogische Familienhilfe zu erhalten:

  • stellt die Familie beim Jugendamt einen Antrag auf sozialpädagogische Familienhilfe oder das Jugendamt kommt auf Meldung Dritter zur Familie und schlägt nach einer Situationsanalyse die Maßnahme vor.
  • stimmt die Familie der Hilfe von außen zu und muss den Willen haben, zusammenzubleiben bzw. zusammengeführt zu werden.
  • erhält der Familienhelfer Einblick in die Familienstruktur zur Beschreibung der Probleme in der Familie, der Anteile der einzelnen Familienmitglieder und der Rahmenbedingungen.
  • erfolgt eine Beschreibung der Bedingungen, unter denen die sozialpädagogische Familienhilfe verlaufen kann.
  • werden schriftlich Ziele und notwendige Leistungen in einem Hilfeplan vereinbart.
  • werden die Ziele erarbeitet und umgesetzt.
  • überwacht das Jugendamt die Umsetzung und den Erfolg der Maßnahme.