16.02.2021
Senftenberg | AWO Kita "Horthaus" Bereich Hort | Elterninformation

Information der Stadt Senftenberg - Anträge zur Notbetreuung in der Horteinrichtungen und in den Schulen sind ab sofort nur noch bei der Stadt Senftenberg einzureichen.

Von Seiten der Kita-Praxisberatung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Frau Wollny, erfolgte nachträglich heute folgender Hinweis: „In den überarbeiteten Anträgen, welche ab 15.02.2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz anzuwenden sind, ist folgender Hinweis:

Ein bereits gestellter Antrag bzw. eine hierauf bereits ergangene Entscheidung behält ihre Gültigkeit, sofern sich durch die o. g. Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

Das bedeutet, dass bereits gestellte Anträge ihre Gültigkeit behalten, sofern sich durch die o. g. Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt. Das heißt, dass die Kinder und Eltern, die vor dem 01.02.2021 eine Notbetreuung positiv beschieden bekommen haben, keinen neuen Antrag mehr stellen müssen.“

Liebe Eltern, wir erhielten heute die Information der Stadt Senftenberg, dass die Anträge auf Notbetreuung in den Horteinrichtungen und in den Schulen (wobei die Organisation der Notbetreuung in der Schulzeit nach wie vor Aufgabe der Schule ist) ab sofort nur noch bei der Stadt Senftenberg einzureichen sind und auch die Entscheidungen hier getroffen werden.

Wir bitten Sie freundlicherweise darum, eine E-Mail-Adresse auf den Anträgen zu vermerken oder bestenfalls den Antrag eingescannt per E-Mail an die Stadt Senftenberg (E-Mail-Adresse: [E-Mail anzeigen]

So kann die Stadt Senftenberg am schnellsten auf die Anträge, die für alle Kinder, die Bedarf an einer Notbetreuung während der Schulzeit und/oder im Hort haben, reagieren.

Fachbereich Kinder & Jugend