22.03.2021
Cottbus | AWO I-Kita "Sonnenblume" | Elterninfo Testpflicht

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus zur Testpflicht in Kindertagesstätten.

Liebe Eltern, laut Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus besteht seit heute, den 22. März 2021 eine Testpflicht in Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Schulen.

Die erste Testung muss binnen 48 Stunden durchgeführt werden. Bei Nutzung eines Testzentrums werden die dort erstellten Bescheinigungen anerkannt. Sollten die verpflichtenden Testungen von Ihnen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, gilt ein Betreuungsverbot bis ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Kinder, die aus einer behördlich angeordneten Quarantäne in die Kita zurückkehren, müssen einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf oder einen negativen PCR-Testbefund SARS-CoV-2, welcher nicht älter als 72 Stunden alt ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Text: Fachbereich Kinder & Jugend