Seit vergangenem Mittwoch, dem 1. März, profitieren über 3.100 Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege und Sozialwirtschaft in Brandenburg von bis zu 12,5 Prozent mehr Entgelt und einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden.
„Konkret bedeutet dies, dass die Tabellenentgelte der Beschäftigten in der Pflege, der Eingliederungshilfe sowie in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen seit dem 1. März 2023 bis zu 12,5 Prozent steigen. Neben den bereits bestehenden Berufserfahrungszulagen wird darüber hinaus eine sog. monatliche Pflege- und Betreuungszulage in Höhe von 125,- EUR für Hilfskräfte und 250,- EUR für Fachkräfte gezahlt“, lobt die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Brandenburg Süd e. V. Kerstin Kircheis den Tarifabschluss, der „über den Inflationsausgleich hin-ausgeht und somit nicht nur Reallohnverluste verhindert, sondern eine Einkommenssteigerung bedeutet“ und am vergangenen Mittwoch in Kraft getreten ist.
Nachfolgend erläutert die Vorsitzende den Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Pflege in absoluten Zahlen und informiert über weitere Bestandteile des Tarifvertrags, der eine Laufzeit bis zum 29. März 2024 hat:
In der Pflege und Eingliederungshilfe beträgt das Einstiegsgehalt einer Fachkraft (Vollzeit) ohne einschlägige Berufserfahrung somit 3.258,- EUR zzgl. Zulagen/Zuschläge und liegt lt. Entgeltatlas der Agentur für Arbeit folglich über dem mittleren Bruttoentgelt einer Fachkraft in der Altenpflege in Brandenburg und steigt bis zum 21. einschlägigen Berufsjahr auf bis zu knapp 4.000,- Euro/Monat an. Neben den Entgelterhöhungen steigen auch die Schichtzulage auf 60,- EUR und die Wechselschichtzulage auf 120,- EUR.
Für die pädagogischen Beschäftigten in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe wird das Entgelt ab März 2023 um 10 Prozent erhöht. Das monatliche Einstiegsgehalt einer Erzieherin in der Regel-Kita (Vollzeit) ohne einschlägige Berufserfahrung liegt somit bei 3.242,- EUR .
Mit dieser Tarifeinigung wird bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe seit vergangenem Mittwoch ein Entgelt weit-gehend auf TVöD Niveau (Stand 1. November 2022) gezahlt. Für die Beschäftigten in der Verwaltung steigt das Tabellenentgelt ab März 2023 um 10 Prozent und für die Lehrerinnen und Lehrer um 7,5 Prozent.
In den Servicebereichen Küche, Technik und Hauswirtschaft wird das Entgelt um 11 Prozent ab März 2023 erhöht und beträgt mindestens dem jeweils gültigen Brandenburger Vergabemindestlohn.
Für die Beschäftigten und die Auszubildenden der Mitglieder des Arbeitgeberverbands „Wohlfahrt in Brandenburg“ reduziert sich ab Juli 2023 die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Mitglieder der Gewerkschaft ver.di erhalten im April 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR und im Oktober 2023 wahlweise eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR oder einen zusätzlichen bezahlten freien Arbeitstag.
Über diese Laufzeit hinaus wird es eine Anpassung des sog. Weihnachtsgeldes auf 65 Prozent in 2024 und in einem weiteren Schritt auf 70 Prozent in 2025 geben.
„Wir sind uns bewusst, dass Kostensteigerungen in der Pflegefinanzierung derzeit ausschließlich durch eine Anhebung des sog. Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) und damit zu Lasten der Patienten/Bewohnende kompensiert werden kann. Diese Schieflage in der Pflegefinanzierung schnellstmöglich zu beseitigen ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Gesundheitspolitik“, so Kerstin Kircheis.
„Mir ist wichtig, dass die Beschäftigten auch wissen, dass sie sich nicht nur auf eine faire und gerechte Bezahlung, sondern stets auch auf einen respektvollen Umgang miteinander bei der Arbeiterwohlfahrt verlassen können“, betont Kerstin Kircheis abschließend die Vorzüge eines wertegebundenen Wohlfahrtsverbands als Arbeitgeber.
Text: AWO RV BBSüd/GWenzel