Pünktlich vor dem 70. Geburtstag des Betriebsverfassungsgesetzes einigten sich der Arbeitgeberverband „Wohlfahrt in Brandenburg“ und die Gewerkschaft ver.di über einen neuen Tarifvertrag. Über 3.100 Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege und Sozialwirtschaft in Brandenburg profitieren mit bis zu 12,5 Prozent mehr Entgelt und einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden.
Bei den Tarifverhandlungen für die Zeit ab 1. Oktober 2022 zwischen dem Arbeitgeberverband und ver.di konnte eine Tarifeinigung für die über 3.100 Beschäftigten in 12 Brandenburger Vereinen und Unternehmen in u.a. der Pflege, Eingliederungshilfe und im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt werden. Die Tabellenentgelte der Beschäftigten in der Pflege, der Eingliederungshilfe sowie in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen steigen ab dem 1. März 2023 um 12,5 Prozent. Sie befinden sich in den Einstiegsvergütungen somit deutlich über dem Pflegemindestlohn. Neben den bereits bestehenden Berufserfahrungszulagen wird darüber hinaus eine sog. monatliche Pflege- und Betreuungszulage in Höhe von 125,- EUR für Hilfskräfte und 250,- EUR für Fachkräfte gezahlt. In der Pflege beträgt das Einstiegsgehalt einer Fachkraft ohne einschlägige Berufserfahrung somit 3.258,- EUR zzgl. Zulagen/Zuschläge und liegt lt. Entgeltatlas der Agentur für Arbeit folglich über dem mittleren Bruttoentgelt einer Fachkraft in der Altenpflege in Brandenburg. Neben den Entgelterhöhungen steigen die Schichtzulage auf 60,- EUR und die Wechselschichtzulage auf 120,- EUR.
Für die pädagogischen Beschäftigten in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe wird das Entgelt ab März 2023 um 10 Prozent erhöht. Mit dieser Tarifeinigung wird bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe ab 1. März 2023 ein Entgelt weitgehend auf TVöD Niveau (Stand 1. November 2022) gezahlt. Für die Beschäftigten in der Verwaltung steigt das Tabellenentgelt ab März 2023 um 10 Prozent und für die Lehrerinnen und Lehrer um 7,5 Prozent.
In den Servicebereichen Küche, Technik und Hauswirtschaft wird das Entgelt um 11 Prozent ab März 2023 erhöht und beträgt mindestens dem jeweils gültigen Brandenburger Vergabemindestlohn. Für die Beschäftigten und die Auszubildenden der Mitglieder des Arbeitgeberverbands reduziert sich ab Juli 2023 die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Mitglieder der Gewerkschaft ver.di erhalten im April 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR und im Oktober 2023 wahlweise eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR oder einen zusätzlichen bezahlten freien Arbeitstag.
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 29. März 2024. Über diese Laufzeit hinaus ist sich über die Anpassung des sog. Weihnachtsgeldes auf 65 Prozent in 2024 und in einem weiteren Schritt auf 70 Prozent in 2025 geeinigt worden.
Der Arbeitgeberverband „Wohlfahrt in Brandenburg“ gründete sich im Juli 2022. Mit dieser Einigung ist ein großer Schritt für eine attraktive und wettbewerbsfähige Vergütung der Beschäftigten der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes getan worden. Folgende Vereine und Unternehmen sind von der Tarifeinigung erfasst:
AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V., AWO Wildau GmbH, Dahmeland Sozi-ale Dienste GmbH, AWO Integrations- und Service gGmbH „AWO Tours“, AWO Kreis-verband Eberswalde e. V., AWO Stadtverband Eberswalde e. V., AWO Stadtverband Eberswalde Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH, Pflege- und Service-Center AG Finow, AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V., AWO Kreisverband Bernau e. V., AWO Soziale Dienste „Am Weinberg“ gGmbH, AWO Ortsverein Strausberg e. V.
Text: AGV Wohlfahrt in Brandenburg/SEigenwillig