Pflegefachperson
Was ist eine Pflegefachperson?
Eine Pflegefachperson ist eine professionell ausgebildete Fachkraft in der Pflege. Seit der Reform der Pflegeausbildung im Jahr 2020 ist „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ die offizielle Berufsbezeichnung für Personen, die die generalistische Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Was bedeutet generalistisch?
Die neue Ausbildung verbindet die bisherigen drei Berufe:
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Gesundheits- und Krankenpflege
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Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
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Altenpflege
Die Absolventen sind danach berechtigt, Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen – also im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause.
Was sind die Aufgaben von Pflegefachpersonen?
Pflegefachpersonen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben:
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Einschätzung des Pflegebedarfs
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Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen
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Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
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Dokumentation und Qualitätssicherung
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Zusammenarbeit im interdisziplinären Team
Sie arbeiten eigenverantwortlich und orientieren sich an wissenschaftlichen Standards. Die Ausbildung befähigt sie dazu, pflegerische Entscheidungen selbstständig zu treffen und in komplexen Situationen professionell zu handeln.
Gesetzliche Grundlage
Die Ausbildung zur Pflegefachperson ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Unterschied zu bisherigen Berufsbezeichnungen
Die Pflegefachperson ersetzt nicht nur die alten Berufsabschlüsse, sondern erweitert die Einsatzmöglichkeiten. Während frühere Ausbildungen stark spezialisiert waren, schafft die generalistische Ausbildung mehr Flexibilität und einheitliche Qualitätsstandards im Pflegebereich.
Weitere Informationen
Mehr zur Ausbildung und zu Einsatzfeldern finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.