Assistenz

Was bedeutet Assistenz?

Assistenz beschreibt unterstützende Tätigkeiten, die Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf dabei helfen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und kann sehr unterschiedlich aussehen – zum Beispiel im Alltag, im Beruf, in der Freizeit oder im Wohnumfeld.

Arten von Assistenz:

  • Persönliche Assistenz: Eine Person unterstützt gezielt dort, wo Hilfe gebraucht wird – zum Beispiel beim Anziehen, bei Terminen oder im Haushalt. Sie folgt dabei den Anweisungen der assistenznehmenden Person.

  • Alltagsassistenz: Umfasst einfache Hilfestellungen im täglichen Leben – z.  B. bei der Strukturierung des Tages, beim Einkaufen oder bei Wegen außerhalb der Wohnung.

  • Pflegeassistenz: Hier geht es um körpernahe Unterstützung, z.  B. bei der Körperpflege, beim Toilettengang oder bei der Ernährung – meist in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften.

  • Arbeitsassistenz: Unterstützung im beruflichen Kontext, etwa beim Lesen von Dokumenten, bei Mobilität im Arbeitsumfeld oder bei der Kommunikation mit Kollegen.

  • Schulassistenz: Unterstützung von Schülern mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag.

Rechtlicher Hintergrund
Assistenzleistungen sind Bestandteil des Rechts auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Grundlage ist unter anderem das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf notwendige Assistenz, wenn diese zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich ist.

Warum ist Assistenz wichtig?
Assistenz ermöglicht es Menschen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie ist kein „Pflegedienst“, der Entscheidungen trifft, sondern ein Werkzeug für Eigenständigkeit und Teilhabe. Die Person mit Assistenzbedarf bleibt so weit wie möglich in der Steuerung und Entscheidungshoheit.