Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad gibt an, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er im Alltag benötigt. Er entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung einer Person zustehen – zum Beispiel für ambulante oder stationäre Pflege, Hilfsmittel oder Betreuung.

Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) nach einem Punktesystem ermittelt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig eine Person noch ist – z.  B. bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Orientierung oder beim Umgang mit Belastungen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Einstufung.

Wichtige Kriterien bei der Begutachtung:

  • Mobilität

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Bewältigung von Anforderungen des Alltags

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Warum ist der Pflegegrad wichtig?
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die betroffene Person erhält – sowohl finanziell (z.  B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen) als auch organisatorisch (z.  B. Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen, Zuschüsse für Umbauten). Er ist die Voraussetzung dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung erhalten.