Teilhabe
Was bedeutet Teilhabe?
Teilhabe bezeichnet das Recht und die Möglichkeit von Menschen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dabei geht es darum, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, Behinderung oder anderen Einschränkungen – gleichberechtigt in den Bereichen Arbeit, Bildung, Freizeit und soziale Aktivitäten mitwirken können. Ziel der Teilhabe ist es, Barrieren zu beseitigen, die einer aktiven Teilnahme im Alltag entgegenstehen, und allen Menschen die gleichen Chancen zu bieten.
Gesetzliche Grundlage
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gefördert. Es verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt das Recht auf Teilhabe und die vollständige Integration von Menschen mit Behinderungen.
Teilhabe im Alltag
Teilhabe umfasst viele Bereiche des Lebens, zum Beispiel:
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Arbeit: Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, einen Arbeitsplatz zu finden und gleichwertige Arbeitsbedingungen zu erfahren.
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Bildung: Der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilhabe.
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Freizeit: Inklusion in Freizeitaktivitäten wie Sport, Kultur oder gesellschaftliche Veranstaltungen fördert das soziale Leben und die persönliche Entwicklung.
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Politische und gesellschaftliche Teilhabe: Dazu gehört das Recht, politische Entscheidungen mitzubestimmen und sich in die Gesellschaft einzubringen.
Für wen ist Teilhabe wichtig?
Teilhabe ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand aufgrund von Beeinträchtigungen oder Einschränkungen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird. Sie ermöglicht es jedem Menschen, selbstbestimmt und gleichberechtigt zu leben.