Altenpflege

Was bedeutet Altenpflege?

Altenpflege bezeichnet die Betreuung und Pflege älterer Menschen, die aufgrund von Altersbeschwerden oder gesundheitlichen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen. Die Altenpflege umfasst sowohl die Grundpflege (wie Hilfe bei der Körperpflege oder Mobilität) als auch die Behandlungspflege (z.  B. Medikamentengabe und Wundversorgung).

Gesetzliche Begriffe und Synonyme
Im rechtlichen Kontext ist die Altenpflege durch das SGB XI (Sozialgesetzbuch – Elftes Buch) geregelt. Die Altenpflege kann auch unter den folgenden Begriffen auftreten:

  • Pflege: Grundlegende Pflege und Betreuung, auch unter Pflegebedürftigen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes geregelt.

  • Altenpflegeheim: Eine Einrichtung, die speziell auf die Pflege und Betreuung von älteren Menschen ausgelegt ist.

  • Seniorenpflege: Ein allgemeinerer Begriff, der auch in Verbindung mit Seniorenheimen oder Seniorenresidenzen verwendet wird.

  • Häusliche Pflege: Betreuung und Unterstützung älterer Menschen in ihrem eigenen Zuhause, entweder durch Angehörige oder durch professionelle Pflegekräfte.

  • Kurzzeitpflege: Pflege für ältere Menschen für einen begrenzten Zeitraum, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuten gesundheitlichen Problemen.

Was gehört zur Altenpflege?
Die Altenpflege umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter:

  • Unterstützung bei der Körperpflege (z.  B. Waschen, Ankleiden, Zähneputzen)

  • Hilfe bei der Mobilität (z.  B. Aufstehen, Laufen, Treppensteigen)

  • Medizinische Versorgung (z.  B. Medikamentengabe, Wundversorgung)

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Ernährung

  • Soziale Betreuung und Gesprächsangebote

Für wen ist Altenpflege wichtig?
Altenpflege richtet sich an ältere Menschen, die durch Krankheit, körperliche oder geistige Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen. Sie kann in verschiedenen Formen stattfinden – in Pflegeheimen, durch ambulante Pflegedienste oder im häuslichen Umfeld.