Fachbereich Betreuung
- Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
- Ambulant Aufsuchende Betreuung
- Tagesstätten
- Stationäre Einrichtungen
- Qualitätsmanagement
Kontakt- und Beratungsstelle
Das offene Angebot unserer Kontakt – und Beratungsstelle richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus sind Angehörige oder Bezugspersonen des betroffenen Personenkreises unsere Zielgruppe.
Besondere Aufgabenstellungen der Kontakt – und Beratungsstelle sind:
- Kontaktvermittlung
- Hilfen zur Tagesstruktur und Alltagsgestaltung
- Beratung
- Zusammenarbeit/ Kooperation mit den am Hilfesystem beteiligten Akteuren, zur Unterstützung in Krisensituationen, Sicherung materieller und rechtlicher Ansprüche
Durch die Methoden der Beratung, Information, Aufklärung und/ oder Strukturierung von Abläufen der Angebote werden Rahmenbedingungen für Selbsthilfe, Beziehungsaufbau, Prävention und Stabilisierung geschaffen.
Ambulant Aufsuchende Betreuung
Die ambulant aufsuchende Betreuung ist ein verbindlich vereinbartes Dienstleistungsangebot, das auf vorübergehende oder längerfristige Hilfe zur Alltagsbewältigung in der eigenen Wohnung ausgerichtet ist. Das Angebot orientiert sich am Bedürfnis des Nutzers und respektiert dabei seine Entscheidungsfreiheit. Zielgruppe dieses Angebotes sind Personen, die auf Grund einer Behinderung zeitweilig oder längerfristig Hilfen zur Alltagsbewältigung benötigen.
Das Angebot umfasst alle Hilfeleistungen, wie sie im Prozess einer Alltagsbewältigung benötigt werden. Das Hilfespektrum reicht von anfangs intensiver konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zu einer nur noch geringen Unterstützung bei einer weitgehend eigenständigen Lebensgestaltung und Lebensentwicklung.
Die konkreten Ziele orientieren sich an der vom Klienten angestrebten Lebensweise und umfassen ausgehend vom individuellen Hilfebedarf Unterstützung, Beratung und Anleitung in allen Lebensbereichen.
Tagesstätten
Tagesstätten sind lebensbegleitende Einrichtungen, die von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder von Menschen mit Suchterkrankungen bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Das teilstationäre Betreuungsangebot steht den Besuchern an Werktagen zur Verfügung.
Die Gewährleistung einer inhaltlich sinnerfüllten geregelten Tages- und Wochenstruktur, welche gleichzeitig den Schutz einer stabilen sozialen Gemeinschaft und die ungehinderte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft sicher stellt, ist Grundlage der Betreuungsarbeit. Die Tagesstätte erfüllt folgende Aufgaben, sie
- bietet eine verbindliche Tagesstruktur durch Beschäftigungs- und Freizeitangebote,
- fördert kommunikative Fähigkeiten,
- gewährleistet ein Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
- bietet Möglichkeiten, Orientierung, Belastbarkeit, Ausdauer und Flexibilität zu verbessern
- realisiert persönliche Betreuung und Beratung,
- gewährt Hilfen und Maßnahmen zur sozialen Sicherung und
- leistet Angehörigenarbeit.
Stationäre Einrichtungen
Wohnstätten bieten Menschen mit Behinderungen, die auf Grund der Chronifizierung ihrer Erkrankung und den damit verbundenen psychischen und sozialen Störungen ein in die Gesellschaft integriertes Leben nicht mehr führen können, einen geschützten Lebensraum, der ihnen hilft, sich mit ihrer Behinderung auseinander zu setzen und soweit wie möglich Eigenverantwortung zu übernehmen. Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, sowie an chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen.
Unsere Einrichtungen sind konzeptionell auf Zielgruppen spezialisiert und verfügen über unterschiedliche Wohnangebote. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden ganztägig innerhalb oder außerhalb der Einrichtung betreut. Entsprechend der individuellen Hilfebedarfe werden in der Einrichtung neben dem Wohnangebot nachfolgende Angebote vorgehalten, die in Form von Hilfe, Unterstützung, Beratung, Anleitung, übende Begleitung, Motivation und Planung flexibel durchgeführt werden.
- Hilfen zur Alltagsbewältigung und Gestaltung in den Lebensbereichen Selbstversorgung, Wohnen, Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Tagesgestaltung, Freizeit, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung zur Bewältigung/ Verminderung spezifischer Beeinträchtigungen/ Gefährdungen
- Förderung der Beziehungsfähigkeit, der Gruppenfähigkeit und des Sozialverhaltens
Qualitätsmanagement
Für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems ist eine Qualitätsbeauftragte zuständig. Ihre Aufgabe ist es, einmal im Quartal, an der Arbeitsgruppe „Qualitätsentwicklung“ vom Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Brandenburg teilzunehmen. Dort werden Qualitätsstandards für wichtige Bereiche, die in allen Einrichtungen und Diensten verfolgt werden, bearbeitet.
Darüber hinaus ist ein Qualitätszirkel des Trägers unter Leitung der Qualitätsbeauftragten aktiv, da trotz einer einheitlichen Grundhaltung innerhalb des Landesverbandes jede/r Dienst/Einrichtung ihre eigenen Schwerpunkte setzt. Zielsetzung der Arbeit im Qualitätszirkel ist, in den einzelnen Diensten und Einrichtungen die verschiedenen Arbeitsbereiche systematisch zu reflektieren. Die Ergebnisse gehen dann in spezifische Qualitätsstandards ein.
Im Rahmen der Qualitätsgemeinschaft unterziehen sich unsere Einrichtungen jährlich einer freiwilligen Überprüfung seines Qualitätsmanagements. Anhand eines umfassenden Kriterienkataloges werden die Einrichtungen hierbei ganztägig überprüft.